Es ist ein Glück, wählen zu dürfen. Das ist der Besitz: eine Stimme.
Sie fällt ins Gewicht und beweist, dass ich lebe.

Günter Grass

Warum soll es ein Glück sein wählen zu dürfen? Was kann ein einzelner schon bewirken? Diese Frage scheinen sich immer mehr Menschen zu stellen und durch ihre Stimme nicht geben zu wollen.

Viele Menschen in der Welt haben nicht das Recht, ihre Stimme frei und unabhängig abzugeben. Sie haben keine Wahl während wir sie in Deutschland haben und viele ihre Stimme einfach verschenken.

Aber so einfach ist es doch nicht, denn eine hohe Wahlbeteiligung heißt nicht gleichzeitig gut oder schlecht für die Demokratie. In Deutschland liegt die durchschnittliche Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen bei über 80 Prozent. In der Schweiz oder den Vereinigten Staaten ist die Wahlbeteiligung viel niedriger. Trotzdem gelten weder die Schweiz, noch die USA oder Deutschland als besonders instabil. Fazit: Die Wahlbeteiligung alleine sagt noch nichts über die Qualität einer Demokratie aus.

Das Argument "Wozu soll ich wählen, ich kann ja doch nichts ändern!" zählt trotzdem nicht. Wenn ein einzelner (oder wenige) nach Belieben bestimmen könnten, befänden wir uns ja nicht in einer Demokratie, sondern einer Diktatur und Tyrannei. Bei dem knappen Wahlergebnis der Bundestagswahl 2002 zählte tatsächlich jede Stimme. Erst Wochen nach der Wahl stand fest, wie gering der Abstand zwischen den beiden großen Parteien war. Mit nur 6.027 Stimmen Vorsprung (in ganz Deutschland)war die SPD die stärkste Partei vor der Union aus CDU/CSU geworden.

Und ganz wichtig: Landespolitik geht uns alle an. Viele politische Entscheidungen, die für die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg relevant sind, werden im Landesparlament gefällt, nicht im Bundestag. So haben die Länder zum Beispiel die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz im Schul- und Bildungswesen, im kulturellen Bereich, im Gesundheitswesen, im Polizeiwesen und im Bereich Presse, Hörfunk und Fernsehen.

Wie wähle ich den Landtag oder die Ministerepräsidentin oder den Ministerpräsidenten?

Die Landtagswahl in Baden-Württemberg ist wie die meisten anderen Wahlen in Deutschland. Alle wahlberechtigten Personen dürfen wählen, d.h. alle Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs, wenn sie Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind 
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden

Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörde zu einem festgelegten Stichtag (Landtagswahl 2016: 7. Februar 2016). Alle wahlberechtigten Personen erhalten spätestens drei Wochen vor der Wahl (21. Februar 2016) eine Wahlbenachrichtigung. Mit dieser Wahlbenachrichtigung sowie einem Personalausweis weist man sich am Wahltag im örtlichen Wahlbüro aus. Die Briefwahlunterlagen können mit einem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Vordruck bei der zuständigen Gemeindeverwaltung bestellt werde.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass wahlberechtigte Personen keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Sollten Sie deshalb drei Wochen vor der Landtagswahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Verwaltungsstelle (meist das örtliche Rathaus) nachzufragen.

Auf der Wahlbenachrichtigung sind noch einmal alle wichtigen Daten und Uhrzeiten der Wahl eingetragen.

Wahlsystem

Für die Wählerinnen und Wähler ist die Landtagswahl einfach: Sie haben nur eine Stimme und wählen damit in ihrem Wahlkreis einen der von den Parteien nominierten Kandidaten. So einfach die Wahl, so kompliziert ist die Ermittlung der Sitze für die einzelnen Parteien. Die eine Stimme des Wählers wird nämlich zweimal gewertet:

  • Einerseits bestimmt der Wähler mit seiner Stimme darüber, wer als Abgeordneter oder Abgeordnete in den Landtag einziehen soll, indem er seine Stimme einem Kandidaten seiner Partei in seinem Wahlkreis gibt.
  • Andererseits werden die Wählerstimmen landesweit hochgerechnet und so die prozentualen Gesamtstimmenanteile aller Parteien bestimmt. Daraus wird dann die grundsätzliche Sitzverteilung im Landtag ermittelt. 

Stimmen für Wahlkreisbewerber, die ihren Wahlkreis nicht gewinnen können, sind deshalb nicht automatisch verloren, sondern zählen in jedem Fall für die Partei des Bewerbers. Sie bestimmen die Zahl der Sitze, die dieser Partei im neuen Landtag zustehen. Deshalb fallen auch Stimmen für kleine Parteien ins Gewicht.

Das Wahlsystem ist somit eine Verbindung von Verhältniswahl und Persönlichkeitswahl: Das Sitzverhältnis der Parteien im Landtag richtet sich nach dem Stimmenverhältnis der Parteien im Land (Verhältniswahl). Die Zuteilung dieser Mandate an die einzelnen Bewerber richtet sich nach den Stimmen, die diese in ihrem jeweiligen Wahlkreis erzielt haben (Persönlichkeitswahl). Es gibt nur Wahlkreisbewerber. Jeder Kandidat und jede Kandidatin muss sich also in einem der 2009 reformierten 70 Wahlkreise des Landes zur Wahl stellen.

Landespolitik geht uns alle an

Viele politische Entscheidungen, die für die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg relevant sind, werden im Landesparlament gefällt, nicht im Bundestag. So haben die Länder zum Beispiel die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz im Schul- und Bildungswesen, im kulturellen Bereich, im Gesundheitswesen, im Polizeiwesen und im Bereich Presse, Hörfunk und Fernsehen.

 

Du willst alle Namen: Kein Problem, hier geht es zur Liste, mit allen Kandidaten aus allen 70 Wahlkreisen in ganz Baden-Württemberg:
LPB Baden Württemberg: Kandidt*innen-Liste Landtagswahl 2021

Baden-Württemberg ist in 70 Wahlkreise unterteilt. Gewählt wird nach Wahlvorschlägen von Parteien oder von Wahlberechtigten für Einzelbewerber. Zu wählen sind mindestens 120 Abgeordnete. Landeslisten gibt es in Baden-Württemberg nicht. Parteien können in jedem Wahlkreis einen Bewerber und einen Ersatzbewerber vorschlagen. Ein Einzelbewerber kann nur in einem Wahlkreis vorgeschlagen werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Wahlvorschläge von Parteien müssen von dem Vorstand des Landesverbands oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorständen der nächst niedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, unterzeichnet sein. Parteien, die während der letzten Wahlperiode im Landtag nicht vertreten waren, bedürfen für ihre Wahlvorschläge außerdem der Unterschriften von mindestens 150 Wahlberechtigten des Wahlkreises.

Wahlvorschläge für Einzelbewerber müssen von mindestens 150 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein. Die Unterschriften müssen jeweils persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wählbar ist jede und jeder für die Landtagswahl Wahlberechtigte, der nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in dem Wahlkreis, in dem die Kandidatur erfolgt, ist nicht erforderlich, aber das Innehaben einer Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt in Baden-Württemberg mindestens ab 26. Dezember 2005 bis zum Wahltag.

 

 

 

 

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