Kommunalwahl
alle wichtigen Infos
Kommunalpolitik entscheidet über viele wichtige Themen, die unseren Alltag und uns direkt betreffen. Unsere Stimme ist wichtig für die Stadt, in der wir leben. Als Stuttgarter Bürger können wir mit der Gemeinderatswahl ein Stück weit mitbestimmen. Deshalb ist es wichtig, darüber informiert zu sein, welche Parteien gewählt werden können und wer ihre jeweiligen Kandidaten sind.
Doch worum geht’s bei den Kommunalwahlen überhaupt? Wann sind die Wahlen?
Wie wird gewählt und darfst DU wählen? Diese und viele weitere Fragen werden hier beantwortet.
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Wann finden die Wahlen statt und warum wird gewählt?
Alle 5 Jahre finden die Kommunalwahlen statt. Dieses Jahr ist es wieder soweit. Am 09. Juni 2024 wird unter anderem der Stuttgarter Gemeinderat gewählt. Am selben Tag findet übrigens auch die Europawahl statt!
Warum sollte gewählt gehen?
Wir leben in einer Demokratie. Das bedeutet, dass wir bestimmte Freiheiten haben, die es ohne ein demokratisches System nicht geben würde. Dazu gehören ganz grundsätzlich etwa die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder dass die Menschenwürde unantastbar ist.
Wenn es um die Kommunalpolitik geht, haben wir als Bürger die Möglichkeit, durch unsere Stimmenbeteiligung mitzuentscheiden, welche Parteien und Vertreter in den Gemeinderat kommen. Das ist wichtig, denn bei den Kommunalwahlen sind gerade unser Alltag und das Leben in der Gemeinde davon beeinflusst. Mit unserer Wahlbeteiligung können wir etwas tun, damit zu unserem Wohl Entscheidungen getroffen und Gelder investiert werden und Personen oder Orte mehr Aufmerksamkeit bekommen.
Was bestimmen wir mit bei der Kommunalwahl?
Die Kommunalpolitik hat große Auswirkungen auf unser alltägliches Leben. Daraus ergeben sich ganz unterschiedliche Aufgaben und Pflichten für die Gemeinden, die aber nicht alle gleich stark erfüllt werden müssen. Dazu zählen Parks, der Öffentliche Nahverkehr, Schwimm- und Freibäder, Büchereien, Schulen, Straßen, Sozialhilfe, Wasserversorgung oder das Gesundheitsamt.
Für weitere Informationen schau doch hier vorbei:
kommunalwahl-bw.de und landeskunde-baden-wuerttemberg.de
Was bedeutet das - demokratische Wahl?
Es gibt 5 Grundsätze, die eine demokratische Wahl auszeichnen. Diese sind in unserem deutschen Grundgesetz Artikel 38 verankert.
- Allgemein bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählen darf (bei den Kommunalwahlen ab 16).
- Unmittelbar heißt, dass die Wähler die Kandidaten direkt wählen.
- Frei bedeutet, dass die Wähler frei sein müssen in ihrer Wahlentscheidung. Niemand darf unter Druck setzen.
- Gleich heißt, dass jede Stimme gleich viel wert ist, egal ob jemand arm oder reich ist, ob jemand eine wichtige Position hat oder in der Ausbildung ist.
- Geheim bedeutet, dass man niemandem erzählen muss, wen man gewählt hat. Deswegen gibt es auch eine Wahlkabine und Wahlurnen.
Welche Themen sind für junge Menschen besonders interessant?
Keine andere Wahl betrifft die Bürger und insbesondere die Jugend so sehr wie die Kommunalwahlen. Auf dieser Ebene sind alltägliche Themen im Vordergrund, über die entschieden und in die Gelder gesteckt werden. Abhängig davon, wie viele Personen einer Partei im Gemeinderat sitzen, werden manche Themen mal mehr und mal weniger von Interesse sein oder Bereiche (nicht mehr) finanziert.
Dazu zählen öffentliche Plätze wie Spielplätze, Schwimm- und Freibäder, Schulen und Kitas, Fußwege und Straßenausbau, Bebauung von Parkanlagen, Straßenbeleuchtung oder Finanzierung von Jugend- und Bildungseinrichtungen.
Was passiert im Wahllokal?
Solltest Du deinen Stimmzettel im Wahllokal abgeben, bekommst Du dort einen Stimmzettelumschlag. In der Wahlkabine legst Du alle Deine ausgefüllten Stimmzettel hinein. Danach zeigst Du am Tisch des Wahlvorstandes deine Wahlbenachrichtigung. Deinen Personalausweis solltest auch immer mit dabeihaben! Abschließend gibst Du Deinen Stimmzettelumschlag in die Wahlurne. Fertig!
Bei Verlust der Stimmzettel oder Fehler beim Ausfüllen, kannst Du im Wahllokal neue Stimmzettel bekommen.
Wie wird der Stimmzettel ausgefüllt?
Kurz vor der Wahl bekommen die Wahlberechtigten auch einen Stimmzettel, den man sich in Ruhe anschauen und entscheiden kann, wen man wählen möchte. Zur Auswahl stehen Parteien oder Wählervereinigungen und ihre Kandidaten.
Zum Wählen hast Du als Wähler zwei Möglichkeiten:
- Du gibst Deinen Stimmzettel der Partei unverändert wieder so ab. Dann erhält jeder Kandidat auf der Liste jeweils 1 Stimme.
- Du passt Deinen Stimmzettel an. Das bedeutet, dass pro Kandidaten zwischen 1 und maximal 3 Stimmen vergeben werden können (Kumulieren). Du kannst aber auch Deine Stimme auf Kandidaten verteilen, die aber in unterschiedlichen Listen (Parteien) sind (Panaschieren). Für beide Arten gilt, dass Du nicht mehr als maximal 3 Stimmen pro Kandidaten vergeben kannst. .
Weitere Informationen findest Du hier: kommunalwahl-bw.de
Wie läuft eine Briefwahl ab?
Solltest Du die Briefwahl beantragt haben, füllst Du Deinen Stimmzettel persönlich und zu Hause aus.
Zusätzlich zum Stimmzettel, sind folgende weitere Unterlagen dabei:
- Merkblatt mit allen wichtigen Erklärungen zu der Stimmabgabe
- Ein amtlicher Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, der nach Stimmabgabe verschlossen wird /li>
- Eine eidesstattliche Erklärung, die unterschrieben wird
- Der Wahlumschlag, in den der verschlossene Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Erklärung hineinkommen und der ebenfalls verschlossen wird
Anschließend versendest Du den Wahlbrief per Post oder gibst ihn persönlich bei der angegebenen Adresse ab.
Wer kann alles wählen gehen?
Beim sogenannten aktiven Wahlrecht können seit 2014 in Baden-Württemberg auch 16-Jährige wählen gehen.
Seit diesem Jahr gibt es aber eine weitere Neuerung: Auch Wohnungslose mit gewöhnlichem Aufenthalt – also Menschen, die nicht unbedingt einen festen Wohnsitz haben – in einer Kommune in Baden-Württemberg können sich an der Wahl beteiligen.
Folgende Punkte musst du erfüllen, damit Du wählen gehen kannst:
- Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit und bist EU-Bürger
- Du bist mindestens 16 Jahre alt
- Du hast seit mindestens 3 Monaten Deinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde
- Du bist nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
- Du wirst im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt
- Als wohnungslose Person hast Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Gemeinde, dem Landkreis der Verband Region Stuttgart o.ä.
Wer kann gewählt werden?
Mit dem sogenannten passiven Wahlrecht können Kandidaten zur Wahl antreten und von den Bürgern direkt gewählt werden. Seit 2024 gibt es 1 große Neuänderung, die besonders die jungen Menschen ansprechen und erreichen soll: Bei den Kommunalwahlen dürfen nun nämlich auch Personen ab 16 Jahre gewählt werden. Allerdings kann nicht jede Person, die wählen gehen darf, auch als Kandidat antreten.
Es müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
- Du hast die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes
- Du bist mindestens 16 Jahre alt
- Du wohnst seit mindestens 3 Monaten in der jeweiligen Gemeinde oder bist nach einem Wegzug innerhalb von 3 Jahren wieder in die Gemeinde zurückgezogen
- Du bist nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen (z.B. Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde, einer Stiftung des öffentlichen Rechts, die von der Gemeinde verwaltet wird)
- Gewählt werden die Kandidaten entweder aus einer Partei oder als Mitglieder einer organisierten Wählervereinigung (Gruppierungen, die sich aufgrund einer Satzung als (nicht-)rechtsfähiger Verein zusammengetan haben. Vorstand und Mitgliederversammlungen müssen dabei vorhanden sein).
Wie kann gewählt werden?
Damit die Wähler wissen, wen sie alles wählen können, werden von den Parteien die Wahlvorschläge eingereicht. Das sind Listen, in denen die Kandidaten der jeweiligen Partei genannt werden.
Für Dich als Wahlberechtigten ist es wichtig zu wissen, dass Du spätestens 3 Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung bekommst. Darin wirst Du informiert, dass Du wählen darfst und wohin Du zum Wählen gehen kannst (s. Wahllokal). Außerdem erhältst Du noch einen Vordruck für den Antrag auf Briefwahl.
Auf wie viele Personen werden die Stimmen verteilt?
Bei den Gemeinderatswahlen haben die zur Wahl zugelassenen Bürger so viele Stimmen, wie Mandatsträger zu wählen sind. Die Listen dürfen nur so viele Namen enthalten, wie Gemeinderäte in der jeweiligen Gemeinde zu wählen sind. Diese Zahl ist geregelt und darf nicht überschritten werden. So ist in einer Gemeinde wie Stuttgart mit mehr als 400.000 Einwohnern eine Höchstzahl von 60 Mitgliedern eines Rates erlaubt.
Foto: Leif Piechowksi Foto:Link Lizenz:CC BY-NC 2
Wie werden die Stimmen am Ende gezählt?
In der Regel gilt die Verhältniswahl. Die Parteien erhalten also so viele Mandate, wie ihnen anteilmäßig nach dem prozentualen Wahlergebnis anerkannt werden. Es entscheidet allerdings nicht die Position der Kandidaten, ob sie in den Gemeinderat gewählt wurden, sondern die gesamte Stimmenzahl der beteiligten Bürger, die sie den Kandidaten jeweils gegeben haben. Darüber hinaus ist auch wichtig, dass die jeweilige Parteiliste eine gesamte Anzahl an Stimmen bekommt und nicht nur die Stimmen einzelner Kandidaten.
Genauer gesagt gelten zwei Grundformeln:
- Einerseits zählt der gesamte Stimmenanteil einer Liste. Dieser Anteil zeigt an, wie viele Mandate eine Partei erhält.
- Andererseits werden die zustehenden Mandate einer Partei auf die Kandidaten mit den meisten Stimmen verteilt.
Gibt es Besonderheiten bei den Kommunalwahlen?
Die Kommunalwahl in Baden-Württemberg gilt als besonders herausfordernd, da man bei der Wahl auf bestimmte Dinge achten muss. Es gibt das Kumulieren und Panaschieren, die sogenannte unechte Teilortswahl oder die Ortschaftsratswahl. Hinweis: Auf die beiden letzten Begriffe wird nicht weiter eingegangen.
Verdient man als Gemeinderat Geld?
Die Personen, die in den Gemeinderat gewählt werden, sind ehrenamtlich tätig. Sie verdienen also kein Geld damit, sondern arbeiten sonst in anderen Berufen und Bereichen. In der Regel sind sie Angestellte, Selbstständige oder freiberuflich Tätige.
Was ist ein Jugendrat und ein Jugendgemeinderat?
Seit 2015 gilt, dass Jugendliche an Entscheidungen in Baden-Württemberg beteiligt werden müssen. Dies gilt insbesondere in Bereichen, von denen sie indirekt oder direkt betroffen sind. Dazu hat man den Jugendrat und den Jugendgemeinderat ins Leben gerufen, in denen Jugendliche politisch aktiv werden und die Interessen junger Menschenvertreten können. Dafür wird er für zwei Jahre gewählt.
Der Jugendgemeinderat Stuttgart (JGR) ist das gesamtstädtische Gremium der kommunalen Jugendbeteiligung. Er besteht aus Mitgliedern der Bezirksjugendräte und einer Projektgruppe des Stadtbezirks.
Gibt’s Jugendräte auch bei uns in Stuttgart?
Ja, auch Stuttgart hat einen Jugendrat und Bezirksjugendräte, damit sich Jugendliche und junge Erwachsene an den kommunalen Entscheidungsprozessen in Stuttgart zu beteiligen können.